„Rock am Ring“ bleibt „Rock am Ring“!

Erfolg für Marek Lieberberg: Er darf den Namen "Rock am Ring" weiternutzen (Photo: Rock am Ring/Presse)
Erfolg für Marek Lieberberg: Er darf den Namen „Rock am Ring“ weiternutzen (Photo: Rock am Ring/Presse)

Endlich hat das Tauziehen um den Namen „Rock am Ring“ ein Ende: Das Oberlandesgericht in Koblenz hat sein Urteil gefällt – Marek Lieberberg darf den Namen „Rock am Ring“ weiter verwenden.

Zuvor hatte das Landgericht Koblenz am 30. Juni 2014 entschieden, dass die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH &Co. KG den Namen nicht ohne vorherige Zustimmung der insolventen Nürburgring GmbH verwenden darf. Schließlich stehe das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung “Rock am Ring” durchzuführen nur beiden Parteien gemeinsam zu. Damit wollte sich Lieberberg nicht zufrieden geben und legte Berufung ein. Mit Erfolg!

Das OLG begründete die heutige Entscheidung mit neuen Erkenntnissen, die dem Landgericht im Juni noch nicht vorlagen. So haben Ex-Geschäftsführer der Nürburgring GmbH Erklärungen abgegeben, dass die Idee und der Titel „Rock am Ring“ Lieberbergs Werk sind.

Damit heißt es also weiterhin: Rock am Ring und Rock im Park 2015 finden parallel unter gewohnten Namen am ersten Juniwochenende, also vom 5.-7.6.2015 statt. Marek Lieberberg ließ gleich danach verkünden, dass man in Kürze den neuen Standort für „Rock am Ring“ offiziell bekannt geben wird: Planmäßig geht es nach Mönchengladbach. Die Nürburgring GmbH plant am alten Standtort, am Nürburgring, am gleichen Wochenende ihr „Grüne Hölle Rockfestival„.